Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website möglichst einfach nutzen können. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit von literally.love.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://literally.love mit den Shop-Seiten, Produktseiten sowie den zugehörigen Informations- und Rechteseiten.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung (orientiert an WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Bereits umgesetzt
- Eigene Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist direkt erreichbar.
- Zugang über Footer und sichtbaren Shortcut auf der Shop-Seite.
- Der Shortcut (♿) ist bewusst ein direkter Link zur Erklärung und kein separates Einstellungs-Widget.
- Technische Basismaßnahmen wie Skip-Link und sichtbare Fokus-Markierung wurden ergänzt.
- Alle Formularfelder der Shop-Seiten sind mit ihren Beschriftungen verknüpft (Screenreader-tauglich), Bilder tragen Alternativtexte.
- Farbkontraste der Shop-Seiten wurden auf WCAG-2.1-AA-Niveau (mind. 4,5:1) angehoben; Links sind auch ohne Farbe erkennbar.
- Automatisierte Prüfungen: täglicher statischer Barrierefreiheits-Scan sowie ein Browser-Audit (axe-core, WCAG 2.1 A/AA) über Start-, Produkt-, Warenkorb-, Kassen-, Kontakt- und Kontoseiten — aktuell ohne Beanstandung.
- Deploy-Smoke-Checks prüfen die Verfügbarkeit wichtiger Barrierefreiheits-Routen.
Bekannte Barrieren
- Einzelne interaktive Elemente in dynamischen Bereichen (z. B. Gravur-Vorschau, Live-Editoren) sind noch nicht vollständig screenreader-optimiert.
- Die Tastaturführung der Kernprozesse (Checkout, Konto/Anmeldung, Widerrufsformular) wurde zuletzt am 14.07.2026 per Tastatur-Walkthrough geprüft: alle Felder und Schaltflächen sind ohne Maus in logischer Reihenfolge erreichbar. Neue dynamische Bereiche testen wir weiterhin bei jeder Änderung.
Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auffallen, melde dich bitte bei uns. Wir prüfen jede Rückmeldung zeitnah.
E-Mail: support@literally.love
Schlichtung
Wenn du keine zufriedenstellende Antwort auf eine Barriere-Meldung erhältst, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.